Jugendschutz im Internet - sicher und anonym
Sauber surfen mit der GeldKarte
„Helga, der Herr will ein Porno-Passwort fürs Internet. Wo liegen gleich wieder die Formulare?“ ... kein schöner Gedanke, dass ein Postbeamter dies hinter dem Tresen der Kollegin zuruft. Und natürlich wird das auch nur selten passieren. Trotzdem: Dass sich User für Erwachsenen-Angebote persönlich beim Postamt registrieren lassen müssen, erscheint schon ein wenig skurril. Als anonyme Alternativlösung wurde das System auf Basis der GeldKarte des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) der Deutschen Kreditwirtschaft von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geprüft und positiv bewertet. Filtersoftware versagt häufig
Gute Jugendschutz-Lösungen für das Internet werden derzeit händeringend gesucht. Denn weder die zahlreich angebotene Filtersoftware für den heimischen PC noch der Abgleich mit der Personalausweisnummern des Nutzers haben sich als allein ausreichend erwiesen. So sind die Filter, die nach Schlagworten wie beispielsweise „Sex“ oder „Erotik“ selektieren, meist auf die Bedürfnisse amerikanischer Eltern und Pädagogen abgestimmt. Zudem hat der Einsatz von Filtersoftware häufig dazu geführt, dass zulässige Seiten gefiltert wurden (man stelle sich Bravo-Online ohne den Begriff „sexy“ vor) und unzulässige dennoch durchgerutscht sind, sobald beispielsweise Schreibweisen verändert wurden. Das zweite mögliche Verfahren, die Domain-Unterdrückung, ist zudem sehr pflegeintensiv. Auch das System auf Basis der Personalausweisnummern ist schnell von findigen Computer-Kids umgangen und mittlerweile auch gerichtlich verboten[1] worden. Es ist ein schwunghafter Handel mit „freien“ Nummern im Web entstanden. Gleichzeitig hat sich die Registrierung von Websites beim internationalen Jugendschutz Projekt ICRA (Internet Content Rating Association)[2] auf Basis des PICS-Standards[3] nur langsam entwickelt.
Rechtliche Lage
Mit Selfmade-Lösungen und Selbstverpflichtung machte die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder daher Schluss. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vom April 2003 schreibt als Jugendschutzinstrument für alle elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien technische Zugangshürden vor. Jugendgefährdende Angebote wie einfache Pornographie dürfen nur noch in so genannten „geschlossenen Benutzergruppen“ angeboten werden. Die Volljährigkeitsprüfung muss im persönlichen Kontakt erfolgen und bei jedem Nutzungsvorgang muss der Anwender erneut authentifiziert werden. Bisher zertifizierte Verfahren als Markthürden
Zertifiziert wurden als hardwarefreie Lösungen entsprechende Systeme mit einem zweiten Login, die T-Online und Arcor ihren eigenen Kunden anbieten können. Mit Hardware wie Mobiltelefonen arbeiten weitere zertifizierte Verfahren. Dabei ist all diesen Verfahren eines gemeinsam: Username und Passwort, die Schlüssel zu den so genannten „Adult-Angeboten“, müssen in einem Post-Ident-Verfahren persönlich erworben werden. Dabei registriert sich der User persönlich bei einem Post-Angestellten oder einer Telekommunikationsfirma. In einem anderen Verfahren müssen Personalausweise gefaxt werden. Nicht nur in der Branche der Erotikhändler werden diese Praktiken als deutliche Zugangshürde empfunden. Denn Ziel eines Alterslegitimationsverfahrens sollte nicht sein, berechtigte User abzuhalten, sondern die Angebote für Minderjährige unzugänglich zu machen. Vielfach werden solche Verfahren als Markthürde betrachtet und führen bei den Anbietern von Seiten mit „Über-18“-Inhalten zur Abwanderung ins umliegende Ausland. Sie erhoffen sich davon eine Chancengleichheit auf dem internationalen Erotik-Markt, für den bisher keine einheitlichen Jugendschutz-Standards gelten. Ziel ist es daher, ein Medium zu finden, das die deutschen Maßgaben praktikabel umsetzt und aus Sicht der Verbraucher einfach und unkompliziert zu nutzen ist.
Anonym und bequem Sicherheit gewähren
Die Kommission für Jugendmedienschutz hat dem ZKA bescheinigt, dass das Jugendschutzmerkmal auf dem „GeldKarte-Chip“ den gesetzlichen Anforderungen für geschlossene Benutzergruppen im Internet vom April 2003 entspricht, sofern es im Rahmen eines geeigneten Gesamtsystems genutzt wird. [4]
Dabei hat die GeldKarte gegenüber den bisher bewerteten Verfahren neben der vollständigen Anonymität des Nutzers noch einen großen Vorteil: fast jeder Volljährige hat den Chip auf seiner Bank- oder Sparkassenkarte bereits in der Tasche und benötigt lediglich ein beliebiges Kartenlesegerät für seinen PC, um ihn zu nutzen. Mehr als die Hälfte aller ec- und Kundenkarten mit Chip (Stand Anfang 2005) verfügen bereits heute über das Jugendschutzmerkmal, das auch in der physischen Welt als Altersausweis dient, z. B. für die Benutzung der Zigarettenautomaten ab 2007. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es eine nahezu vollständige Abdeckung mit Karten mit Jugendschutzmerkmal geben. Somit können sich schon heute über 30 Millionen Erwachsene ohne weitere Registrierung mit Hilfe der Chipkarte ihrer Bank oder Sparkasse als Zugangsberechtigte anonym online und offline ausweisen. Weiterer Vorteil: Es findet kein Medienbruch statt, und als weitaus günstigstes Internet-Zahlungsmittel für Kleinbeträge mit einer Marge von nur 0,3 Prozent vom Umsatz ist das System für den Anbieter von kostenpflichtigen Inhalten gleichzeitig als Zahlungsmittel einsetzbar. Rechtsanwalt Marko Dörre berät Unternehmen aus der Erotikbranche und ist Geschäftsführer des Interessenverbandes Neue Medien e.V. (IVNM): „Mit der GeldKarte wird dem Nutzer das bequeme und anonyme Bezahlen im Internet ermöglicht. Verfügt die eingesetzte GeldKarte zusätzlich über ein Jugendschutzmerkmal, dann kann sie auch zur Volljährigkeitsprüfung eingesetzt werden. Den Unternehmen, die pornografische Angebote im Internet bereitstellen, bietet die GeldKarte rechtliche Sicherheit. Denn der Einsatz der GeldKarte als so genanntes Altersverifikationssystem[5] ist von der Kommission für Jugendmedienschutz mit Beschluss vom 25. November 2003 positiv bewertet worden. Wenn GeldKarten mit Jugendschutzmerkmal eine größere Verbreitung finden und mehr Internetnutzer über Kartenlesegeräte verfügen, steht dem Erfolg der GeldKarte nichts mehr im Wege.“ Marktmacht Erotik
Die Deutschen sind Spitzenreiter in Sachen Online-Erotik. Mit 33,4 Prozent liegen sie im europäischen Vergleich weit vorne und werden nur von den Spaniern, bei denen 39 Prozent der User nach Sex im Netz suchen, übertroffen. Was die monatliche Verweildauer betrifft, liegt Deutschland ebenfalls an der Spitze: Rund 70 Minuten werden durchschnittlich auf den virtuellen Erotik-Seiten verbracht.[6] Und nach einer aktuellen Studie von Nielsen Netratings nutzten allein im Februar 2005 knapp sieben Millionen Bundesbürger so genannte Adult-Inhalte – das ist fast ein Viertel der aktiven Internet-Nutzer![7] Bedenklich: Der o. g. NetValue-Studie zufolge surften bei den 15- bis 24-Jährigen mehr Personen auf Erotikseiten als in jeder anderen Altersgruppe. 45,3 Prozent der Internetnutzer zwischen 15 und 24 besuchten damals diese „Erwachsenen-Seiten“, von denen nach Schätzungen eines US-Filtersoftware-Herstellers weltweit allein im Erotik-Bereich rund 260 Millionen existieren. Seit 1998 sei die Zahl um das fast zwanzigfache gestiegen. Der US Markt ist der umsatzstärkste Erotikmarkt weltweit mit neun Milliarden US Dollar Jahresumsatz (Quelle: US News & World Report). Für Deutschland schätzt der IVNM den Markt auf bis zu eine Milliarde Euro. Eine aktuelle Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbandes Südwest (mpfs) zeigt, dass Kinder und insbesondere Jugendliche derzeit noch weit öfter pornografischen Darstellungen im Internet ausgesetzt sind, als allgemein angenommen wird. Fast jeder zweite Jugendliche ist im Jahr 2004 im Internet einmal mit pornografischen Seiten in Berührung gekommen, 2000 war es annährend jeder Dritte. Weitere beunruhigende Ergebnisse waren, dass 70 Prozent der Eltern nicht wissen, welche Internetseiten ihre Kinder anklicken und sogar vier von fünf Kindern beim Chat anzügliche Angebote erhalten oder gar sexuell belästigt werden.[8] Kinder online
Auch bei Kindern sind Computer und Internet laut Studie „KIM 2003 – Kinder und Medien“ (mpfs) weiter auf dem Vormarsch. So hätten bereits 70 Prozent der 6- bis 13-Jährigen in Deutschland erste Erfahrungen mit dem Computer, 60 Prozent von diesen auch mit dem Internet. 2002 hatten erst 53 Prozent der jungen Computernutzer Internet-Erfahrung. Und von den drei Viertel aller Jugendlichen zwischen 13 und 24 Jahren, die einen PC besitzen, haben inzwischen nur noch 13 Prozent keinen Zugang zum Internet.[9] Gemäß einer aktuellen Studie der Agentur für neue Medien „Neue Digitale“ waren neun von zehn Kindern bereits einmal im Internet und surfen im Schnitt fünf Stunden pro Woche. Die Studie zeigt jedoch auch, dass die Verweildauer mit dem Alter zunimmt.[10] So liegt der Anteil der Jugendlichen von 12-19 Jahren, die den Computer mindestens einmal pro Woche nutzen bei 94 Prozent. Davon wiederum weisen 85 Prozent der Jugendlichen Internet-Erfahrung auf, 53 Prozent gehen mehrmals die Woche oder sogar täglich online.[11] Surfen auf heißen Wellen
Mit Hilfe des GeldKarte-Chips sind Jugendliche zukünftig besser geschützt: Ob Bildchen, Video on Demand, Glücksspiele, Tauschbörsen oder Kriegsspiele – das System des goldenen Chips auf der persönlichen ec- oder Kundenkarte erfüllt die höchsten Sicherheitsansprüche, die auch für finanzielle Transaktionen gelten. Zufällige Umgehung ist unmöglich, und auch findige Computer-Kids haben keine Chance, sich das Surfen auf heißen Wellen zu erschleichen. Auszeichnung für Jugendschutz auf GeldKarte-Basis
Ein erstes entsprechendes Projekt realisiert derzeit der Altersverifikationsanbieter x-check in Zusammenarbeit mit der fun communications GmbH, Förderer der Initiative GeldKarte. Das im Praxiseinsatz bereits bewährte Verfahren fun SmartPay AVS zur Altersverifikation und zum Bezahlen mit der GeldKarte im Internet dient dabei als Grundlage. Anfang April dieses Jahres hat fun SmartPay AVS im Rahmen des Innovationspreises 2005 der Initiative Mittelstand (Huber Verlag für Neue Medien) eine Sonderauszeichnung in der Kategorie Finanzwesen erhalten. Damit bietet das System rund um die GeldKarte ein nicht nur sicheres, sondern sogar ausgezeichnetes Jugendschutzverfahren für das Internet an. Das Ringen um die besten, sichersten und dennoch marktgerechten Jugendschutzsysteme geht in die entscheidende Runde – mit guten Chancen für die GeldKarte.
[1] Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 gegen die Erodata GmbH [2] ICRA ist ein Jugendschutzprogramm gemäß § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). [3] PICS: Platform for Internet Content Selection. [4] Pressemitteilung der KJM vom 11. Dezember 2003. [5] AVS nach § 4 II JMStV. [6] Marktforschungsinstitut NetValue Deutschland 2001. [7] “Virtuelle Verlockung”, FOCUS 18/2005, S. 113 ff. [8] „KIM 2003 – Kinder und Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis13-Jähriger in Deutschland“ Studie des medienpädagogischen Forschungsverbandes Südwest. [9] KIM 2003 [10] Kinder online 2004. Internetnutzung von Kindern. Studie der Agentur für neue Medien NEUE DIGITALE in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Kinderbüro und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 08. September 2004. [11] JIM – Jugend, Information, (Multi-)Media 2004, Studie des medienpädagogischen Forschungsverbandes Südwest.
Über die GeldKarte: Die GeldKarte ist eine „Geldbörse“ in Chipform, die von der deutschen Kreditwirtschaft gemeinschaftlich getragen wird. Der Chip kann am Geldautomaten oder an speziellen Ladeterminals mit bis zu 200 EUR aufgeladen werden. Die GeldKarte dient damit vorrangig als Kleingeldersatz. Bezahlt werden kann unter anderem an Parkscheinautomaten, im Öffentlichen Personennahverkehr, an Zigarettenautomaten und im ausgewählten Einzelhandel. Die GeldKarte-Funktion erhält der Kunde i. d. R. mit der ec- oder Kundenkarte seiner Bank bzw. Sparkasse. Derzeit sind in Deutschland über 60 Millionen GeldKarten (70 Prozent aller ec- und Kundenkarten) im Umlauf, die an rund 250.000 Akzeptanzstellen zum Einsatz kommen. Der Karteninhaber bleibt bei sämtlichen Bezahlvorgängen anonym. Für den Akzeptanzpartner ist die Zahlung per GeldKarte garantiert und damit gleichbedeutend mit einer Barzahlung. Über Zusatzfunktionen des Chips wie den Jugendschutz am Zigarettenautomaten und im Internet, den Elektronischen Fahrschein, die Verwaltung von Bonuspunkten oder die Digitale Signatur wird die GeldKarte ihre führende Position als Bezahlsystem für Kleinbeträge in der physischen Welt sowie im Internet in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Über die Initiative GeldKarte: Die 2004 gegründete „Initiative GeldKarte“ mit Sitz in Berlin versteht sich als Netzwerk aller, die die GeldKarte akzeptieren oder die entsprechende Infrastruktur bereitstellen. Sie bündelt ihre Interessen und unterstützt aktiv das Eigenengagement. Die Initiative ist darüber hinaus die zentrale Schaltstelle, an der alle Informationen und Neuigkeiten rund um die Chipkarte der deutschen Kreditwirtschaft zusammenfließen. Stellvertretend für ihre Mitglieder recherchiert die Initiative nach neuen Einsatzmöglichkeiten, spricht Politik, Institutionen und neue Akzeptanzpartner an und koordiniert Pilotprojekte für neue Anwendungsgebiete (Bonusprogramme, Jugendschutz, eTickets etc.). Kontakt: Initiative GeldKarte c/o PRGS Nicole Beck Tel.: 030 – 707 18-302 Fax: 030 – 707 18-301 eMail: nicole.beck@prgs.de relatio PR Rahel Huhn Tel.: 089 – 210 257-27 Fax: 089 – 210 257-19 eMail: rahel.huhn@relatio-pr.de
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