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Verbot von „Killerspielen“ tritt in Kraft
Bundesrat billigt das verschärfte Jugendschutzgesetz
Der Bundesrat hat den umstrittenen Änderungen im Jugendschutzgesetz zugestimmt. Damit kann das neue Regelwerk zum Umgang mit so genannten Killerspielen jetzt in Kraft treten. Das novellierte Gesetz sieht eine weitreichende Indizierung gewaltbeherrschter Computerspiele vor. Die Kriterien, wann Games auf dem Index landen, werden verschärft. Um Jugendlichen den Zugang zu Computerspielen weiter zu erschweren, schreibt der Staat künftig Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vor. Der Bundestag hatte dem entsprechenden Gesetzessentwurf der Regierung bereits im Mai zugestimmt. Keine Lösung gegen Killerspiele im Web Zuvor hatte der Bundesrat bemängelt, dass das Regierungsvorhaben die Evaluierungsergebnisse des Hans-Bredow-Instituts zum Jugendmedienschutz nicht ausreichend beachte. Dabei seien vor allem die neuen Herausforderungen der Online-Medien stärker in den Blick zu nehmen. Die Initiative GeldKarte e.V. unterstützt die Kritik. Das neue Jugendschutzgesetz enthält keine eindeutigen Regelungen für Computerspiele im Internet. Es berücksichtigt weder den wachsenden Markt der Online-Games noch die Chancen technischer Lösungen zur Alterskontrolle im Web. Die GeldKarte bietet hierzu ein zuverlässiges, einheitliches Altersverifikationssystem (AVS), das den Zugriff Jugendlicher auf Computerspiele sowohl im Internet als auch zu Hause und im Handel regeln kann.
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