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Bundesrat kritisiert geplantes Verbot von Killerspielen

Mängel in Regierungsentwurf für Änderung des Jugendschutzgesetzes

Die Diskussion um ein Verbot so genannter Killerspiele geht weiter. Nun hat sich der Bundesrat in die Debatte zur Änderung des Jugendschutzgesetzes eingeschaltet. Die Länderkammer kritisiert entsprechende Pläne der Bundesregierung für eine weitreichende Indizierung gewaltbeherrschter Computerspiele. Die Ausweitung der vom Staat verbotenen Games hält der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats für problematisch. Die vorgesehenen Indizierungskriterien seien sehr interpretationsfähig, was bei der Umsetzung zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen könne.

Im Gegensatz zu den Wirtschaftspolitikern plädiert der Innenausschuss des Bundesrats für schärfere Formulierungen als es die Pläne der Bundesregierung vorsehen. Er unterstützt die Forderung Bayerns nach einer strafrechtlichen Verfolgung der Herstellung und Verbreitung gewalthaltiger Computerspiele.

Jugendschutz bei Games im Netz?
Darüber hinaus bemängeln die Länderchefs im Jugendausschuss, dass das Regierungsvorhaben die Evaluierungsergebnisse des Hans-Bredow-Instituts zum Jugendmedienschutz nicht ausreichend beachtet. Dabei seien vor allem die neuen Herausforderungen aus der Konvergenzentwicklung in den Medien stärker in den Blick zu nehmen. Die Hamburger Medienforscher fordern in ihrem Gutachten auch, bei der Umsetzung des Jugendmedienschutzes technische Lösungen stärker einzubeziehen. Der Entwurf des Kabinetts berücksichtigt aber weder den wachsenden Markt der Internet-Games noch die Chancen technischer Kontrollmöglichkeiten im Online-Bereich.

Die GeldKarte bietet ein einheitliches Altersverifikationssystem (AVS), das den Jugendschutz sowohl bei Online-Spielen sicherstellen als auch in die Konsolen für Offline-Games integriert werden kann. Im Einzelhandel gewährleistet der Chip die Alterslegitimation beim Kauf von Computerspielen an der Ladentheke.

Die Pläne der Bundesregierung
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2007 im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes dem Entwurf der Familienministerin Ursula von der Leyen zugestimmt. Demnach soll der Katalog der gesetzlich verbotenen Computerspiele erweitert werden. Die Regierung sieht vor, solche Games mit "weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" zu belegen, "die besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bislang standen nur Gewalt "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche auf dem Index.

 
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