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Initiative GeldKarte lehnt Verbot gewalthaltiger Computerspiele ab
Der Amoklauf eines ehemaligen Schülers an einer Schule in Emsdetten hat die Diskussion um den Umgang mit gewalthaltigen Computerspielen in Deutschland neu entfacht. Während Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ankündigte, dem Bundeskabinett noch vor der Sommerpause eine Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Jugendschutzes bei Computerspielen vorzulegen, strebt eine Bundesratsinitiative Bayerns bereits jetzt ein Verbot des Vertriebs dieser Spiele in Deutschland an. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags fordert in ihrer Pressemitteilung vom 06.11.2006 von den Anbietern und Herstellern der Computerspiele u.a. "die Implementierung entsprechender technischer Standards", die den Zugriff Jugendlicher wirksamer verhindern sollen, "wie sie schon zum Teil von Suchmaschinen berücksichtigt werden, deren Anbieter eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesprüfstelle haben." Ein Jugendschutzsystem, dass den Zugriff für Computerspiele erst nach vorheriger Altersnachfrage zulässt (oder verweigert), ist eine schützende, technische Barriere. Position der Initiative GeldKarte e.V.: - Ein Verbot der so genannten "Killerspiele" ist keine Lösung für das Problem der steigenden Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen. Sozialpsychologen halten die Ursachen für vielschichtiger und nicht allein auf die dauerhafte Beschäftigung mit "Ego-Shootern" begrenzt. Ein generelles Verbot kann den Reiz gewalthaltiger Computerspiele für Minderjährige vielmehr noch erhöhen.
- Ein Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Nutzung der positiven Aspekte der interaktiven Spielkultur muss entwickelt werden. Bestandteile sollten u.a. sein:
- Förderung der Medienkompetenz bei Schülern und Lehrern (Integration in den Lehrplan)
- Kennzeichnungspflicht von Computerspielen
- Einführung einer technischen Zugangsbarriere durch ein sicheres Altersverifikationssystem wie der GeldKarte.
- Eine einheitliche Lösung für die unterschiedlichen, jugendgefährdenden Bereiche im Internet (Erotik/Pornografie, Computerspiele, Glücksspiel) muss angestrebt werden.
- Legale Inhalte müssen legitimen Nutzern weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
- Unverhältnismäßig hohe Zugangshürden müssen vermieden werden.
Vorteile des Altersverifikationssystems auf Basis der GeldKarte: - etabliertes AVS, da seit 2007 an allen Zigarettenautomaten im Einsatz
- im Internet bereits bei Erotikanbietern eingeführt
- datenschutzrechtlich geprüft
- positive Bewertung von der KJM
- starke Verbreitung, da auf über 60% aller ec-Karten vorhanden
- neutrales Medium, da Gemeinschaftsprodukt der gesamten Kreditwirtschaft und brachenübergreifend einsetzbar
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