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Kinder-Spitzel im Dienste des Gesetzes?
Minderjährige Testkäufer: Neues Dickicht im Dschungel der Jugendschutzlösungen
Ein 15-Jähriger betritt den 24-Stunden-Shop der Tankstelle. Betont lässig schlendert er zum Kühlschrank und greift sich einen Sechserpack Bier. Am anderen Ende des Ganges klemmt er sich noch eine Flasche Schnaps unter den Arm. So gewappnet geht er auf den Kassierer zu. "Ist für meinen Dad", murmelt er. "Und noch 'ne Packung Kippen." "Alles klar", schmunzelt der Angestellte, tippt einen Betrag in seine Kasse. An dieser Stelle des Szenarios wäre die Falle von Ursula von der Leyen zugeschnappt, der Jugendschutz-Sünder hinter dem Tresen auf frischer Tat ertappt. Von der Leyens Lockvögel Die Bundesfamilienministerin hatte Anfang Oktober 2007 vorgeschlagen, Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren als Testkäufer von harten Getränken, Zigaretten, Gewaltfilmen und gewalthatligen Computerspielen einzusetzen, um den Jugendschutz zu schärfen. Ziel war es, Händler zu überführen, die diese Waren verbotenerweise an Minderjährige veräußern. In zahlreichen Gemeinden sind Jugendliche seit Jahren als Testkäufer im Einsatz. So soll gegen die Missachtung des Jugendschutzgesetzes vorgegangen werden. Rechtlich befinden sich diese Testkäufe in einer Grauzone. Die Kommunen müssen über den Jugendschutz wachen, aber wie sie das effizient tun können, dafür gibt es keine Regeln. Diese wollte von der Leyen nun schaffen. Welle der Kritik Der Plan zog eine Welle der Empörung nach sich. Kinderschutzverbände und Vertreter aller politischen Parteien übten heftige Kritik an der Idee der Ministerin. Kinder als „Versuchskaninchen“ und „Agents Provovateurs“ halten die Kritiker für pädagogisch und moralisch nicht akzeptabel. Der Versuch könne nach hinten los gehen und Jugendliche zu Straftaten ermutigen. Auch rechtliche Zweifel wurden laut: "Wir finden das juristisch höchst bedenklich, wenn Kinder zu verdeckten Ermittlern gemacht werden sollen, die andere dann zu einer Straftat anstiften sollen", erklärte Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, gegenüber den Lübecker Nachrichten. Als „Nachwuchsprogramm für Spione und Agenten“ bezeichnete auch die Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKEN, Petra Pau, die Initiative. Hintergrund des Vorstoßes der Bundesfamilienministerin ist die anstehende Reform des Jugendschutzgesetzes. Von der Leyen wollte die jugendlichen Testkäufer als legale Kontrollmaßnahme im Gesetz verankern und noch im Oktober 2007 einen entsprechenden Entwurf ins Kabinett einbringen. Nach deutlicher Kritik hat die CDU-Politikerin in Absprache mit Bundeskanzlerin Angela Merkel den bereits veröffentlichten Gesetzentwurf zurückgezogen. Stattdessen plant von der Leyen nun für November 2007 einen Runden Tisch mit Vertretern der Länder, der Kommunen und der betroffenen Verbände, um tragfähige Lösungsvorschläge für eine Verschärfung des Jugendschutzes zu erarbeiten. Jugendschutz am virtuellen Ladentisch In der Diskussion um die richtige Kontrollmöglichkeit für den Jugendschutz sind auch die verschiedenen Vertriebswege bei Alkohol, Computerspielen oder Zigaretten zu bedenken. "Ich halte es vor allem für erforderlich, auch das Internet stärker in den Schutzumfang einzubeziehen", forderte der Familienexperte der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU). Längst werden für Jugendliche verbotene Waren nicht nur über den Ladentisch gehandelt. Computerspiele mit gewalthaltigem Inhalt beziehen Kinder heute in erster Linie via Download aus dem Internet. Oder sie spielen die umstrittenen Games direkt online. Auch Erotikgüter werden vor allem in Online-Shops verkauft. Webseiten mit pornografischen Darstellungen bieten ihre Inhalte häufig ungesichert an. Neben dem Internet fallen auch Automaten durch die geplanten Kontrollen der Familienministerin: ob Zigarettenautomaten, Erwachsenenfilme aus dem SB-Verleih oder Alkohol aus Automaten, die Maschinen sind gegenüber ihren Kunden gleichermaßen blind und stumm. Von der Leyens jugendliche Testkäufer bieten weder im Internet noch an Automaten eine Kontrollmöglichkeit für den Jugendschutz. Hier können nur technische Lösungen zum Einsatz kommen. Technische Lösungen wie zum Beispiel das Altersverifikationssystem der GeldKarte (AVS) bieten auch im klassischen Handel zuverlässigeren Schutz als die erhoffte Abschreckung durch Testkäufer. Sie entlassen überforderte Verkäufer aus ihrer Verantwortung. In Zeiten starken Kundenzulaufs sind Fehler bei der Überprüfung der Ausweise allzu menschlich. Der Kartenleser auf der Ladentheke bleibt bei der Altersüberprüfung unnachgiebig. So kann das AVS dazu beitragen, Jugendschutz zuverlässig zu überprüfen und Verkäufer zu entlasten. Einheitliche Lösungen gesucht Darüber hinaus scheint es wenig sinnvoll, den bereits existierenden Dschungel an Jugendschutzlösungen mit einer weiteren Idee zu verdichten. Auf dem Weg zu einem starken und sicheren Jugendschutz in Deutschland und Europa müssen einheitliche Kontrollmechanismen geschaffen werden: Jedem bekannt, einfach zu nutzen. Das Altersverfikationssystem der GeldKarte hat sich bereits am Zigarettenautomaten seit Anfang 2007 bewährt. Auch im Internet regelt die GeldKarte den jugendgeschützten Zugang zu rund 170.000 Webseiten. Derzeit zeigt sich, dass diese Lösung auch die nötige Flexibilität bietet, um auf Gesetzesänderungen zu reagieren: die Zigarettenautomaten können durch einen einfachen Software-Update auf die neue Altersgrenze bei Tabakwaren „ab 18“ umgestellt werden. So kann mit einer einzigen Jugendschutzlösung die Einhaltung der Gesetze in allen Bereichen umfassend kontrolliert werden.
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