Jugendschutz mit der GeldKarte. Einfach sicher.
HomeJugendschutzHintergründeTechnikAnbieterZusatzfunktionenAktuelles

Künstliche Sonne bald nur noch ab 18

Für jugendliche Sonnenanbeter soll das Bräunen im Solarium künftig tabu sein. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedete jetzt das Kabinett. Die GeldKarte bietet hier eine technische Lösung, um eine einfache und effektive Zugangskontrolle zu gewährleisten.

In keinem anderen Land gehen bereits so viele junge Menschen ins Sonnenstudio wie in Deutschland. Dabei ist das Risiko für Jugendliche, durch die künstliche Strahlung an Hautkrebs zu erkranken, laut dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) besonders hoch. Deshalb soll nach dem Willen der Bundesregierung für Jugendliche unter 18 Jahren künftig Solariumverbot gelten.  

Sonne nur gegen Karte
Für Sonnenstudiobetreiber stellt sich die Frage, wie eine entsprechende Alterskontrolle praktisch realisiert werden kann. Die GeldKarte bietet hier eine unkomplizierte und wirksame technische Lösung: Ähnlich wie an den Zigarettenautomaten, kann die Altersverifikation am Solarium über den kleinen Chip der deutschen Kreditwirtschaft erfolgen.  

Wie funktioniert’s?
Betreiber von Sonnenstudios benötigen lediglich einen am Solarium installierten Chipkartenleser, Sonnenstudiobesucher eine kontogebundene GeldKarte mit dem Jugendschutzmerkmal. Bevor das Solarium gestartet werden kann, erfolgt der Alterscheck via Chip. Dazu wird die GeldKarte  in den Chipkartenleser gesteckt und das Jugendschutzmerkmal anonym ausgelesen. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Start des Solariums nicht möglich.

Dieses Jugendschutz-Verfahren ist bereits bei Computerspielen und auf Webseiten mit Erwachsenen-Inhalten in Betrieb. Seit 2007 bewährt sich das Verfahren auch an über 450.000 öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten.

 
zurück Seite empfehlen Drucken
HomeFAQNewsletterImpressumDatenschutzSitemapKontakt www.GeldKarte.de www.Initiative-GeldKarte.de
Die GeldKarte. Einfach sicher.