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Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): Zwei Module von fun communications und SCHUFA für Altersverifikationssysteme positiv bewertet
23.09.2005 Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat erstmals Teillösungen für Altersverifikationssysteme (AVS) zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Internet positiv bewertet. Gemäß den Eckwerten der KJM besteht eine effektive Altersverifikation aus einer Identifizierung des Nutzers mittels einer Face-to-Face-Kontrolle sowie der Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang. Vor allem das erste Erfordernis war von Teilen der Internet-Branche kritisiert worden. Neu ist nun, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf eine bereits anderswo erfolgte Face-to-Face-Kontrolle zurückgegriffen werden kann. "Wir haben diese Prozesse intensiv begleitet", so der KJM-Vorsitzende Ring, "unser zentrales Anliegen ist selbstverständlich die Einhaltung der Eckwerte im Sinne eines effektiven Jugendschutzes. Wir haben aber immer erwartet, dass die AV-Systeme weiter entwickelt werden, dadurch leichter zu handhaben sind und breiter eingesetzt werden." Bei den positiv bewerteten Modulen handelt es sich um die Konzepte "fun SmartPay AVS" der fun communications GmbH und "Identitäts-Check mit Q-Bit" der SCHUFA Holding AG. Es besteht nun die Möglichkeit, diese Teillösungen in unterschiedliche Altersverifikationssysteme einzubauen, die dann den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen. Damit kann eine größere Vielfalt von gesetzeskonformen Lösungen entstehen. "fun SmartPay AVS" sieht keine eigene Identifizierung vor, sondern greift auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle bei der Eröffnung eines Bankkontos zurück. fun SmartPay AVS nutzt das Jugendschutzmerkmal der GeldKarte der deutschen Kreditwirtschaft. Die ec-, Bank- und Sparkassen-Karten sind in der aktuellen Version mit Chips (GeldKarte) ausgestattet, die den Bankkunden durch ein Altersmerkmal zur Nutzung verschiedener Funktionen autorisieren. Da die Weitergabe der ec-Karte an Dritte damit sehr unwahrscheinlich ist, geht die KJM davon aus, dass die bereits bei den Banken erfolgte Altersprüfung ausreicht. Die Authentifizierung des Users einer geschlossenen Benutzergruppe im Internet erfolgt über einen Chipkartenleser am Computer, über den die auf dem Chip der ec-Karte enthalten Daten verifiziert werden. Auch beim "Identitäts-Check mit Q-Bit" der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) wird auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle zurückgegriffen. Kreditinstitute, die dem SCHUFA-Verfahren angeschlossen sind, führen die Volljährigkeitsprüfung gemäß den Eckwerten der KJM durch. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen AV-Systeme, die sich der SCHUFA-Abfrage bedienen, zusätzlich sicherstellen, dass die Auslieferung der Zugangsdaten eigenhändig per Einschreiben oder durch eine ähnlich qualifizierte Alternative erfolgt.
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