Jugendschutz mit der GeldKarte. Einfach sicher.
HomeJugendschutzHintergründeTechnikAnbieterZusatzfunktionenAktuelles

KJM bewertet "mtG-AVS" zur Altersverifikation im Internet positiv

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) müssen die Anbieter jugendgefährdender Seiten mit beispielsweise pornographischen oder stark Gewalt thematisierenden Inhalten, den Zugang zu den Portalen kontrollieren. Eine Altersverifikation ist in diesem Bereich Pflicht. Die Altersverifikation muss anhand einer Face-to-Face-Kontrolle durchgeführt werden, danach kann bei jedem Nutzungsvorgang eine Authentifizierung des Nutzers stattfinden.

"mtG-AVS" – ein neues System der media transfer AG

Zu diesem Zweck hat die media transfer AG ein weiteres Konzept zur Sicherstellung der geschlossenen Benutzergruppe entwickelt, das die Kommission für Jugendmedienschutz als positiv bewertet hat. Hier handelt es sich um das "mtG-AVS"-System, welches zwei technische Möglichkeiten der Authentifizierung zulässt: die Bindung an ein bestimmtes PC-Endgerät oder die Identifizierung über einen USB-Token. Diese Art des Alterschecks ist immer an eine Bezahlfunktion geknüpft und der Identitätscheck geschieht durch ein Einschreiben der Schufa Holding AG. Der Check über die Schufa Holding AG beinhaltet allerdings keine Bonitätsprüfung.

Bewährt, multifunktional und flexibel: GeldKarte als Altersnachweis

Bereits 2003 hat die Kommission für Jugendmedienschutz die GeldKarte als Altersverifikationssystem geprüft und für gut befunden. Die GeldKarte wird seither angewendet und kann dadurch eine langjährige Erprobungsphase nachweisen. 

Bei Anwendern ist lediglich die Speicherung des Legitimationsvermerks bzw. des verschlüsselten Geburtsdatums notwendig, um das jeweils aktuelle Alter prüfen zu können. Eine gesonderte Anmeldung oder Extra-Kosten für den Altersnachweis per Chip im Internet entfallen, denn seit Einführung des Altersnachweises am Zigarettenautomaten zum 1. Januar 2007 ist der Altersnachweis bereits auf einer großen Zahl von Bank- und Sparkassenkarten hinterlegt.

Wer den Altersnachweis mit der GeldKarte im Internet antreten möchte, benötigt lediglich einen Chipkartenleser. Der Kartenleser liest das verschlüsselt gespeicherte Jugendschutz-Merkmal anonym aus. Er ermöglicht aber nicht nur den Alterscheck, sondern – falls gewünscht – auch die Zahlung aus dem goldenen Chip.

 
Zum Thema
zurück Seite empfehlen Drucken
HomeFAQNewsletterImpressumDatenschutzSitemapKontakt www.GeldKarte.de www.Initiative-GeldKarte.de
Die GeldKarte. Einfach sicher.