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OLG Düsseldorf verbietet Alterscheck durch Ausweisnummer-Prüfung

27.05.2005

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem am 24.5.2005 verkündeten (noch nicht rechtskräftigen; d. Red.) Urteil Altersüberprüfungen im Web über die Personalausweisnummer für unzulässig erklärt.

Das Gericht hat dem Anbieter für Altersverifikationssysteme (AVS) Erodata, Mainz, untersagt, pornografische Inhalte im Internet lediglich durch die Eingabe einer Personalausweisnummer in Kombination mit der Durchführung einer Kontobewegung zugänglich zu machen. Nach Auffassung der Richter sei im Sinne des Paragrafen 184 StGB eine persönliche Altersüberprüfung zwingend notwendig. 

Kläger war der Mitbewerber Coolspot, der ein auf der persönlichen Identifikation beruhendes Altersverifikationssystem anbietet und sich durch das Erodata-AVS im Sinne des Wettbewerbsrechts benachteiligt sah.

Quelle: heise.de

 

Personalausweis ist zur Altersprüfung im Internet unzulässig.
Nicht mehr zulässig: Altersprüfung mit dem Personalausweis

Links zum Thema

Hier finden Sie einige Beispiele von Webseiten, auf welchen Sie die GeldKarte zur Altersverifikation nutzen können:

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