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Hintergründe
Ausgangslage Der Gesetzgeber legt die Rahmenbedingungen fest: Seit dem 1. Januar 2007 sind alle öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten so umgerüstet, dass die Bedienung durch Kinder und Jugendliche ausgeschlossen ist. Seit 1. August 2003 müssen Anbieter jugendgefährdender Inhalte gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag durch technische Mittel wie geschlossene Benutzergruppen sicher stellen, dass nur Erwachsene Zugriff auf pornografische, indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet haben. Wie die Altersprüfung technisch realisiert wird, sprich welche der konkurrierenden Systeme letztlich zum Einsatz kommen, das entscheiden die Anbieter. Status Quo am Zigarettenautomaten: Entscheidung für die GeldKarte Der Tabakwaren-Großhandel hat sich klar für die kontogebundene GeldKarte der Kreditwirtschaft als chipbasiertes Legitimationsinstrument ausgesprochen. Ende 2005 waren bereits rund 300.000 Zigarettenautomaten in Deutschland mit den erforderlichen GeldKarte-Lesegeräten ausgestattet. Status Quo im Internet: GeldKarte bestätigt! Gute Jugendschutz-Lösungen für das Internet werden nach wie vor händeringend gesucht, nur allmählich trennt sich die Spreu vom Weizen. Denn: Weder die zahlreiche Filtersoftware für den Heim-PC noch der inzwischen verbotene Abgleich mit der Personalausweisnummer haben sich allein als ausreichend erwiesen. Anders als bei Jugendschutzprogrammen (laut § 11 JMStV) spricht die KJM für Altersverifikationssysteme keine Anerkennung aus. Gemäß JMSTV ist es Aufgabe der Anbieter, sichere Schutzsysteme zu entwickeln und geschlossene Benutzergruppen vorzuschalten. Die KJM prüft jedoch Altersverifikationssysteme, die von der Industrie vorgelegt wurden, ob sie den Anforderungen des JMStV genügen. Die GeldKarte wurde von wichtigen Playern im Bereich Jugendmedienschutz bereits mehrfach bestätigt. Beurteilungen zur GeldKarte: September 2005: Die KJM bewertet erstmals Teillösungen und stuft "fun SmartPay AVS" auf Basis der GeldKarte positiv ein.
September 2004: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) bestätigt das GeldKarte-Verfahren.
Dezember 2003: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) akzeptiert die GeldKarte-Prüfung als sicheres Jugendschutzverfahren. Begründung: "Die GeldKarte wird von dem jeweiligen Geldinstitut nur an den dazu Befugten abgegeben, so dass auf diesem Wege eine "Face-to-Face"-Kontrolle geschieht, die sicherstellt, dass das auf dem Chip vermerkte Geburtsdatum mit dem Eigentümer der Karte übereinstimmt. Weiterhin ist die Karte mit Zugriff auf ein Konto und mit einer Bargeldfunktion ein sensibles Gut, das üblicherweise nicht leichtfertig aus der Hand gegeben wird."
Einige, bislang häufig eingesetzte AVS-Systeme schneiden schlecht ab. Urteile zum Personalausweis-Verfahren und ueber18.de der Erodata GmbH: - Mai 2005:
Das OLG Düsseldorf verbietet die Altersverifikation per Personalausweisnummer. Das Urteil gegen den Anbieter des AVS-Verfahrens, die Erodata GmbH, ist noch nicht rechtskräftig. Nähere Informationen finden Sie im Bereich Aktuelles.
- September 2004:
Verschiedene Landgerichte zeigen sich uneins bzgl. der Beurteilung unterschiedlicher Systeme zur Altersverifikation im Internet. Nähere Informationen finden Sie auf heise.de.
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