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Altersverfikationssysteme für geschlossene Benutzergruppen
Wegweisende Entscheidungen für die Regulierung der Telemedien traf die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mit der Festlegung von Anforderungen für so genannte "geschlossene Benutzergruppen". Einige sonst unzulässige Angebote, beispielsweise einfache Pornographie, dürfen innerhalb dieser geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden, wenn gewährleistet ist, dass nur Erwachsene Zugriff haben. Was ist ein Altersverifikationssystem? Ein Altersverifikations- oder auch Altersprüfsystem ist ein System, welches das Alter einer Person verifiziert bzw. prüft. Theoretisch ist auch ein Automatenmodul am Zigarettenautomaten, also eine technische Vorrichtung i.S.d. §10 Abs.2 JuSchG, ein Altersverifikationssystem. In Praxis hingegen hat sich der Begriff Altersverifikationssystem vor allem für Systeme zum Jugendmedienschutz durchgesetzt, und zwar speziell zur Erzeugung sog. geschlossener Benutzergruppen in Telemedien wie dem Internet.
KJM fordert Altersprüfung in zwei Schritten Die KJM als zuständige Medienaufsicht schreibt eine zweistufige Altersverifikation vor: erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt, zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang. Verfahren der Volljährigkeitsprüfung: von Postident bis GeldKarte Die Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt soll eine sichere und persönliche Identifikation von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters gewährleisten. "Persönlicher Kontakt" meint den Vergleich mit amtlichen Ausweisdaten und die Erfassung dieser Daten in einer Datenbank. Derzeit bieten sich hauptsächlich drei Lösungsansätze an: - Point-of-Sale (POS):
Besitzt ein Anbieter von Adult Content ein stationäres Geschäft, z.B. einen Erotik-Shop, kann der Kunde sich dort Face-to-Face ausweisen. Ebenso denkbar: Ein Anbieter von Altersverifikationsservices hat einen Point-of-Sale, an dem eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung möglich ist, z.B. ein Handy-Laden.
- Postident:
Anbieter von Adult-Inhalten, die nur über das Internet Geschäftskontakte anbahnen und keine Niederlassungen besitzen, können das Postident-Verfahren der Deutschen Post nutzen: Je nach Postident-Variante muss der Kunde in der Post-Filiale vorstellig werden (Postident Basic) oder sich gegenüber dem Zusteller ausweisen (Postident Comfort bzw. Special).
- Chipkarte ("GeldKarte"):
Beim Einsatz des GeldKarte-Chips auf der ec-Karte der Banken und Sparkassen ist keine gesonderte Face-to-Face-Kontrollle nötig, da diese bereits bei der Kontoteröffnung erfolgt ist.
Vom OLG Düsseldorf verboten wurde die alleinige Identifikation mittels Personalausweisroutine, so zum Beispiel angeboten von der Erodata GmbH: Der Kunde identifiziert sich im Internet über seine Personalausweisnummer – Websites wie personalausweisroutine.de ermöglichten es jedem, sich eine entsprechende Personalausweisnummer zu generieren.
Authentifizierung: hardwarefreie versus hardwarebasierte Lösung Um sicherzustellen, dass Zugangsberechtigungen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergeben werden, müssen Anbieter von Adult Content bei jedem einzelnen Bestell- bzw. Nutzungsvorgang eine Authentifizierung fordern. Dazu sind technische Schutzmaßnahmen (z.B. Einsatz kopiergeschützter Hardware-Komponenten) und persönliche Risiken für autorisierte Benutzer (z.B. integrierte Bezahlfunktionen) vorzusehen. Hardwarefreie Lösungen sind beispielsweise Systeme mit zweitem Login, wie von T-Online oder Arcor nach Identifikation über Postident angeboten. Laut www.jugendschutz.net ist der Verzicht auf Hardware nur möglich, weil die Altersverifikation nicht als Dienstleistung für Dritte angeboten wird und ein von der geschlossenen Benutzergruppe unabhängiges Kunden-Lieferantenverhältnis besteht. Weitaus üblicher ist der Einsatz von Hardware: vom Handy über den Chipkartenleser bis zur kopiergeschützten DVD oder CD-ROM ist alles im Einsatz.
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