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Welche Gremien überwachen in Deutschland den Jugendschutz in den Medien?
Gesetzlicher Jugendschutz richtet sich vor allem an Erwachsene, Gewerbetreibende sowie Institutionen. Ein Großteil des Jugendschutzes ist dabei Jugendmedienschutz.
Medienklassifikation Im Bereich des Jugendmedienschutzes gibt es eine Vielzahl von Institutionen, die in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und privaten Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle die über die Umsetzung des Jugendschutzes wachen – abhängig vom betroffenen Medium. Entscheidend ist folgende Mediendifferenzierung: - Trägermedien:
Medien, durch die Texte, Bilder, Töne gegenständlich verbreitet werden, z. B. Printprodukte, Audio- oder Videokassetten, digitale Datenspeicher (DVD, CD-ROM etc.) - Telemedien:
Datenangebote von Texten, Bildern oder Tönen, die mittels Telekommunikation eltektonsich übermittelt werden, z. B. Online-Angebote in Internet oder Intranet, E-Mails, Video-on-Demand, Online-Games, Videotext - Rundfunk:
Angebote von Texten, Bildern oder Tönen durch unmittelbare Individualkommunikationsdienste wie Telefon, Telefax sowie Rundfunk (=Hörfunk und Fernsehen)
Kompetenzverteilung Grob gesprochen ist der Bund für die Überwachung des Jugendschutzes in den Trägermedien zuständig, während Telemedien und Rundfunk eher in Obhut der Länder liegen.
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Links Kontrollorgane
- BPjM: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- FSF: Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e. V.
- FSK: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
- FSM: Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia
- jugendschutz.net: jugendschutz.net
- KJM: Kommission für Jugendmedienschutz
- USK: Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle
Links zum Thema
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