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Welche Gremien überwachen in Deutschland den Jugendschutz in den Medien?

Gesetzlicher Jugendschutz richtet sich vor allem an Erwachsene, Gewerbetreibende sowie Institutionen. Ein Großteil des Jugendschutzes ist dabei Jugendmedienschutz.

Medienklassifikation
Im Bereich des Jugendmedienschutzes gibt es eine Vielzahl von Institutionen, die in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und privaten Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle die über die Umsetzung des Jugendschutzes wachen – abhängig vom betroffenen Medium. Entscheidend ist folgende Mediendifferenzierung:

  • Trägermedien:
    Medien, durch die Texte, Bilder, Töne gegenständlich verbreitet werden, z. B. Printprodukte, Audio- oder Videokassetten, digitale Datenspeicher (DVD, CD-ROM etc.)
  • Telemedien:
    Datenangebote von Texten, Bildern oder Tönen, die mittels Telekommunikation eltektonsich übermittelt werden, z. B. Online-Angebote in Internet oder Intranet, E-Mails, Video-on-Demand, Online-Games, Videotext
  • Rundfunk:
    Angebote von Texten, Bildern oder Tönen durch unmittelbare Individualkommunikationsdienste wie Telefon, Telefax sowie Rundfunk (=Hörfunk und Fernsehen)

Kompetenzverteilung
Grob gesprochen ist der Bund für die Überwachung des Jugendschutzes in den Trägermedien zuständig, während Telemedien und Rundfunk eher in Obhut der Länder liegen.

  • Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), München / Erfurt
    • zentrale Aufsichtsstelle für Telemedien und privaten Rundfunk
    • 6 Direktoren der Landesmedienanstalten, 4 Vertreter der obersten Landesjugendbehörden sowie 2 Vertreter der obersten Jugendbehörden des Bundes
    • legt rechtsverbindliche Schutzstandards fest
    • Stabsstelle nimmt Hinweise auf jugendgefährdende Inhalte an, auch via eMail: stabsstelle@fsm-online.de
    • spricht Anerkennung aus von Gremien der Freiwilligen Selbstkontrolle
    • eng verzahnt mit deutschen Jugendschutz-Einrichtungen: jugendschutz.net ist organisatorisch in die KJM eingebunden, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien arbeitet mit der KJM zusammen
  • Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), Berlin
    • gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland
    • unabhängige Fachleute, die in den Bereich (Medien-) Pädagogik, Psychologie, Jugendhilfe arbeiten und ehrenamtlich in den Ausschüssen tätig sind
    • entscheidet, welche Inhalte zu welcher Uhrzeit ausgestrahlt werden dürfen
    • seit August 2003 von der KJM anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM), Berlin
    • 1997 von zahlreichen Verbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründeter Verein
    • betreibt eine Beschwerdestelle zur Anzeige jugendgefährdender Online-Inhalte, auch erreichbar via eMail: hotline@fsm.de sowie in Zusammenarbeit mit dem Internetverband eco über
      www.internet-beschwerdestelle.de
    • klärt Nutzer von Online-Diensten auf über technische Schutzmechanismen sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Online-Medien
    • seit November 2004 von der KJM anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)
  • jugendschutz.net, Mainz
    • 1997 von den Jugendministern aller Bundesländer gegründet
    • organisatorisch in die KJM eingebunden
    • betreibt Hotline zur Meldung jugendgefährdender Inhalte im Internet, auch erreichbar via eMail: hotline@jugendschutz.net
    • unterstützt die KJM, d. h. weist Anbieter auf Verstöße gegen Bestimmungen des JMStV hin und informiert die KJM sowie die von ihr anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
  • Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Bonn
    • selbstständige Bundesoberbehörde, nachgeordnet dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
    • wichtige Aufgabe: jugendgefährdende Medien auf Antrag strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind: Indizierung von Medien!
    • Indizierungsanträge erhält die BPjM von Jugendministerien und -ämtern, der KJM bzw. von anderen Behörden sowie allen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
    • Liste der indizierten Medien abrufbar via eMail: liste@bundespruefstelle.de
  • Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Berlin
    • Träger ist der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (fjs)
    • führt gemeinsam mit einem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) eine Alterskennzeichnung von Computerspielen durch
  • Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), Wiesbaden
    • FSK ist in Rechts- und Verwaltungsträgerschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
    • führt freiwillig und im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden die Alterskennzeichnung von Filmen, Videokassetten und sonstigen Bildträgern (z.B. DVDs) durch, die in Deutschland für öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind
 
Links Kontrollorgane
  • BPjM: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
  • FSF: Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e. V.
  • FSK: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
  • FSM: Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia
  • jugendschutz.net: jugendschutz.net
  • KJM: Kommission für Jugendmedienschutz
  • USK: Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle
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